Unsere Mitgliedsbeiträge
Jahresbeiträge ab 01.01.2018
Gruppe 1 |
132,00 € |
Ordentliche Mitglieder nach vollendetem 18. Lebensjahr |
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Gruppe 2 |
87,00 € |
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr |
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Schüler, Studenten, Auszubildende (bis zum 27. Lebensjahr) |
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Arbeitsliste mit Anspruch auf Leistungsbezug, d. h. Arbeitslosengeld, Sozialhilfeempfänger, Hartz 4 Empfänger |
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Bundesfreiwilligendienst-Leistende |
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Passive Mitglieder |
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Gruppe 3 |
108,00 € |
Rentner, Pensionär |
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Eltern/Kind-Turnen |
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Gruppe 4 |
258,00 € |
Familienbeitrag |
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- Im gemeinsamen Haushalt lebende Eltern, mit mindestens einem minderjährigen Kind, zugleich Höchstbetrag |
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Aufnahmegebür |
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- Ohne Einzugsermächtigung |
10,00 € |
- Mit Einzugsermächtigung |
5,00 € |
Für Eintritte ab dem 1. April wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag erhoben!
Voraussetzungen für die Gewährung ermäßigter Mitgliedsbeiträge:
- Bei der Anmeldung reicht bei Volljährigen nicht die bloße Angabe des Status auf dem Mitgliedsantrag. Ein entsprechender aktueller Nachweis muss dem Antrag in Kopie beigefügt sein, da andernfalls bis zur nächsten Abrechnungsperiode der volle Beitrag berechnet wird.
- Die Beitragsermäßigung gilt immer nur für ein Jahr. Für die Folgejahre muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden. (Rentner sind von dieser Regelung der Wiedervorlage natürlich ausgenommen.)
Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Für das neue Beitragsjahr müssen die aktuellen Nachweise für die Beitragsermäßigung bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres in der Geschäftsstelle des BTV abgegeben werden!
BITTE beachten Sie, dass Sie im Falle der verspäteten Vorlage Ihrer Bescheinigung für das kommende Jahr der Gruppe der ordentlichen Mitglieder (Jahresbeitrag: 132,00Euro) zugeordnet werden und eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist.
Zusatzbeiträge
In einigen Abteilungen werden Zusatzbeiträge erhoben. Nähere Informationenerteilt der Übungsleiter oder das Geschäftszimmer.